PGR-Wahl 25.02.18

Liebe Gemeindemitglieder von St. Jodok,

Am Sonntag dem  25. Februar 2018 ist es wieder so weit. Die Pfarrgemeinderäte sind neu zu wählen. Dieses Mal wird die Pfarrgemeinderatswahl in unserer Pfarrgemeinde St.Jodok Landshut als Allgemeine Briefwahl durchgeführt.  Alle wahlberechtigten Katholiken unserer Pfarrgemeinde, die am 25. Februar 2018 mindestens 14 Jahre alt sind, müssten inzwischen die Wahlunterlagen zugestellt bekommen haben.

Wenn dies nicht der Fall ist oder bei den Unterlagen etwas fehlt, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro Pfarrbüro St. Jodok, Freyung 601, 84028 Landshut bzw. nach dem Umzug Verwaltungszentrale der Stadtkirche Landshut Freyung 629 84028 Landshut Tel. 92 30 40, Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr, 8.30 Uhr – 11.30 Uhr. Sie bekommen dann die Wahlunterlagen ausgehändigt oder zugesandt. In den zugestellten Wahlunterlagen muss Folgendes enthalten sein: ein Wahlschein, ein Stimmzettel sowie ein grauer und ein roter Umschlag. Auch wenn die Unterlagen unvollständig sind, bitte im Pfarrbüro die fehlenden Teile anfordern.

In unserer Pfarrgemeinde müssen die Wahlbriefe
am Sonntag, 25. Februar 2018, bis um 12 Uhr
bei folgender Adresse abgegeben werden:
Freyung 601 bzw. Freyung 629  

Zusätzlich hat am 25. Februar 2018 von 9 Uhr bis 12 Uhr auch ein Wahllokal geöffnet: Freyung 629 84028 Landshut.
Auch dort können Wahlbriefe abgegeben werden. Bei verlorenen, nicht zugestellten oder unvollständigen Briefwahlunterlagen werden auch dort Wahlunterlagen für eine persönliche Stimmabgabe ausgehändigt.


Hier stellen wir Ihnen die Kandidaten vor:

Wir bitten alle, sich in ihrer Heimatpfarrei aus der Wahlliste
austragen zu lassen, wenn sie in einer anderen Pfarrei wählen
möchten.


Hinweis: Wenn Sie lieber in einer anderen Pfarrei wählen möchten oder wenn Sie aus einer anderen Pfarrei sind, aber gerne bei uns wählen möchten, müssen Sie ein Formblatt ausfüllen. Dieser Antrag kann ab der öffentlichen Bekanntgabe der PGR-Wahlen von Wählern/innen in der Pfarrgemeinde, in der er/sie die Hauptwohnung haben, gestellt werden. Dieser von der „Hauptwohnungs-Pfarrei“ bestätigte Antrag muss dann dem Wahlausschuss der „Wahlpfarrei“ rechtzeitig vor dem  Wahltermin zur Entscheidung vorgelegt werden, damit dieser noch bearbeitet werden kann.

Sie können den Antrag hier herunterladen:
06 Antrag_Wahlrecht_andere_Pfarrgemeinde_Wahl 2018