PGR-Wahl am 25.02.2018

Liebe Gemeindemitglieder von St. Jodok,

Anfang nächsten Jahres, Ende Februar (Sonntag 25.02.2018) ist es wieder so weit. Die Pfarrgemeinderäte sind neu zu wählen. Dieses Mal wird die Wahl als Briefwahl erfolgen. Die Wahlscheine gehen Ihnen im Februar per Post zu.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 25.02.2018 um 12:00 Uhr bei uns (Pfarrbüro St. Jodok, Freyung 601, 84028 Landshut) eingegangen sein.

Außerdem wird zusätzlich am 25.02.2018 im Foyer des Pfarrhauses St. Jodok, Freyung 629 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Wahllokal geöffnet sein. Damit wird sichergestellt, dass Sie Ihre Stimme auch noch am Wahltag selber abgeben können


Für den Pfarrgemeinderat brauchen wir engagierte Christen, die bereit sind, das Leben in unserer Pfarrei mitzugestalten. Sie können noch bis Anfang Januar geeignete Kandidaten vorschlagen. Dazu steht eine Box in einer Seitenkapelle der Pfarrkirche Sankt Jodok nahe der Krippe  bereit. Sie können uns auch auf jedem anderen Weg über geeignete Mitchristen informieren.
Bitte teilen Sie uns Ihre Vorschläge rechtzeitig vor dem Stichtag am Ende der ersten Januarwoche mit.

Es besteht außerdem die Möglichkeit Kandidatenvorschläge per Formblatt und Unterschriften von Unterstützern zu beantragen (Siehe weiter unten im Text)


Hinweis: Wenn Sie lieber in einer anderen Pfarrei wählen möchten oder wenn Sie aus einer andere Pfarrei sind, aber gerne bei uns wählen möchten, müssen Sie ein Formblatt ausfüllen. Dieser Antrag kann ab der öffentl. Bekanntgabe der PGR-Wahlen von Wählern/innen in der Pfarrgemeinde, in der er/sie die Hauptwohnung haben, gestellt werden. Dieser von der „Hauptwohnungs-Pfarrei“ bestätigte Antrag muss dann dem Wahlausschuss der „Wahlpfarrei“ rechtzeitig vor dem  Wahltermin zur Entscheidung vorgelegt werden, damit dieser noch bearbeitet werden kann.

Sie können den Antrag hier herunterladen:
06 Antrag_Wahlrecht_andere_Pfarrgemeinde_Wahl 2018


Auszug aus der „Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat“

㤠8 Wahlvorschlag
1) Die Pfarrgemeinde ist mindestens 11 Wochen
vor dem Wahltermin öffentlich aufzufordern,
innerhalb von vier Wochen Kandidaten / Kan-
didatinnen beim Wahlausschuss vorzuschla-
gen. Jeder Vorschlag darf mehrere Namen
enthalten, für jeden Vorschlag sind Unter-
schriften von sechs Wahlberechtigten erforder-
lich. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlbe-
rechtigten der jeweiligen Pfarrei.
2) Jede in der Pfarrei aktive katholische Organi-
sation ist mindestens 11 Wochen vor dem
Wahltermin vom Wahlausschuss aufzufordern,
innerhalb von vier Wochen Kandidaten / Kan-
didatinnen vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist
von zwei Mitgliedern des Vorstandes der Or-
ganisation zu unterschreiben.
3) Wahlvorschläge nach Abs. 1) und 2) müssen
spätestens sieben Wochen vor der Wahl beim
Wahlausschuss vorliegen. Jedem Vorschlag
ist die schriftliche Einverständniserklärung des
Kandidaten / der Kandidatin zur Aufnahme in
den Wahlvorschlag beizufügen.“


Ergänzend zu einer formlosen Nennung des Namens eines geeigneten Kandidaten für den Pfarrgemeinderat (sieh oben), können Gemeindemitglieder und Verbände auch Personen entsprechend der Bestimmungen der Wahlordnung vorschlagen. Auf diese Weise gemachte Vorschläge, werden vom Wahlausschuss  noch auf Einhaltung der  vorgesehenen Bestimmungen geprüft.

Ein Formblatt finden Sie hier: 03 Kandidatenvorschlag_Wahl 2018_online

Von jedem dieser Kandidaten muss außerdem eine Einverständniserklärung vorgelegt werden: 04 Einverständniserklärung_Wahl 2018_online

Diese Kanditatenvorschläge sind bis spätestens 07.01.2018 einzureichen!!!


Weitere umfassende Informationen zur PGR-Wahl gibt es auf der Seite des Erzbistums: https://www.erzbistum-muenchen.de/Im-Blick/PGR-und-KV-Wahlen-2018
Besonders verwiesen sei dort auf eine Liste mit häufig gestellten Fragen: Häufig gestellte Fragen (FAQ) Beispielsweise finden sich darin Informationen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit (10. und 11.)

Außerdem beschäftigt sich unser aktueller Pfarrbrief ausführlich mit dem Thema Ehrenamt: Brücke 2017-11